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1243. September 11. Anagni.

3. id. Sept. p. a. 1.

Papst Innocenz IV. schreibt in Sachen der streitigen Bischofswahl zu Olmütz (vergl. oben No. 574) dem Bischöfe (Johannes von Prag), dem Abte von Brzewnow und dem Prager Dompropste, der Prokurator Konrad's habe angeführt, wie der Metropolit, Erzbischof (Siegfried) von Mainz, bei einer Visitation der Olmützer Kirche gegen die dortigen Kanoniker wegen notorischen Zuhaltens von Weibern und anderer verschiedener Excesse und evidenter Verbrechen eingeschritten und endlich mit der Excommunication vorgegangen sei, wie derselbe dann bei Erledigung des Bisthums die noch gebannten Kanoniker des Wahlrechts für unwürdig erachtet, deshalb den Kanonikus von Hildesheim, Konrad, mit dem Bisthum providirt und denselben habe zum Bischof weihen lassen, der sich auch bei dem Kapitel und dem ganzen Diöcesanklerus Gehorsam verschafft habe. Die oben erwähnten Kommissare sollen nun Konrad binnen drei Monaten vor den päpstlichen Stuhl citiren, ohne dass der früher an den Archidiakon von Breslau und dessen Mitrichter erlassene päpstliche Brief (oben No. 574) mit Rücksicht auf die schlimmen Zeiten und die Macht des Konrad weiter in Betracht gezogen werde.

Ex reg. or. Cod. dipl. Morav. III. 29, Erben 515 (vergl. unten No. 657).


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.